NATURHEILZENTRUM
Hundegesundheit-Alternativ

 

Wie wichtig ist die Ernährung für die  Gesundheit meines Hundes?

Wir Menschen machen uns immer mehr Gedanken um unsere Ernährung. Erschreckend  sind die Meldungen  in denen wir erfahren, welchen Lebensmittelskandalen wir ausgesetzt sind. Gammelfleicch, Pferdefleisch in der Lasagne und Dioxin in unseren Eiern. Geschweige denn die nun gentechnisch manipolierten Getreide, Obst- und Gemüsesorten. Wie sieht es aber mit der Ernährung unserer  Hunde aus?

"Kein Industriefutter ist so optimal, dass es nicht doch auf Dauer durch Einseitigkeit Erkrankungen auslösen kann .... Industriefutter macht auf Dauer krank." Zu dieser Feststellung kommt die Tierärztin und Gesundheitsberaterin mit Schwerpunkt Ernährung Dr. med. vet. Vera Biber in ihrem Buch über Verhaltensänderungen durch Futterumstellung bei Hunden.
Die namhafte Futtermittelfirma "Solid Gold" wird in "TREFF", einem Magazin für den zoologischen Fachhandel, noch konkreter: "Wie viele Tierärzte und Heilpraktiker berichten, werden Haustiere heute nicht nur durch Umwelteinflüsse geschädigt, sondern in zunehmendem Maße auch durch die Inhaltsstoffe in den Futtermitteln. Die darin enthaltenen Konservierungsmittel, Zusatzstoffe und chemischen Rückstände können mitverantwortlich dafür sein, Krankheiten wie Tumore, Nieren- und Leberschäden, Beeinträchtigungen im Bewegungsapparat, Fruchtbarkeitsstörungen und Allergien zu fördern oder auszulösen."
Klare Worte: Derartige Vorwürfe gegen Futtermittel werfen die Frage nach dem in der Futtermittelbranche verwendeten Begriff "Alleinfutter" auf und daraus resultierend die Fragestellung, ob es überhaupt Alleinfutter geben kann - mit allen Konsequenzen für Tiergesundheit und Rechtsnormen.

Definitionen und Gesetzeslage

Um die Fütterung der Tiere näher zu hinterfragen, bedarf es klärender Definitionen. Diese werden im Futtermittelrecht (Futtermittelgesetz und Futtermittelverordnung) vorgegeben. Unter "Futtermitteln" versteht man Stoffe, die einzeln oder in Mischungen dazu bestimmt sind, an Tiere verfüttert zu werden. "Alleinfutter" wird wie folgt definiert: Mischfutter, die allein den Nahrungsbedarf der Tiere decken. Neben dem Alleinfutter gibt es u. a. "Ergänzungsfuttermittel". Darunter versteht man Mischfutter, die ergänzend zu anderen Futtermitteln den Nahrungsbedarf der Tiere decken.

Diese Definitionen sind die Grundlage für rechtliche Ausführungen zur Sicherheit der Tiergesundheit hinsichtlich des Futters:

§ 1.1 Futtermittelverordnung: Im Sinne dieser Verordnung sind Alleinfuttermittel Mischfuttermittel, die dazu bestimmt sind, allein den Nahrungsbedarf der Tiere zu decken.

§ 1.2 Futtermittelgesetz: Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass durch Futtermittel die Gesundheit von Tieren nicht beeinträchtigt wird.

§ 1.3 Futtermittelgesetz: Zweck dieses Gesetzes ist es, vor Täuschung im Verkehr mit Futtermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen zu schützen.

§ 3.1b Futtermittelgesetz: Es ist verboten, Futtermittel derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verfütterung geeignet sind, die Gesundheit von Tieren zu schädigen.

§ 3.2b Futtermittelgesetz: Es ist verboten, Futtermittel in den Verkehr zu bringen, wenn sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verfütterung geeignet sind, die Gesundheit von Tieren zu schädigen.

§ 3.3b Futtermittelgesetz: Es ist verboten, Futtermittel zu verfüttern, die geeignet sind, die Gesundheit der Tiere zu schädigen.

§ 2.1 Tierschutzgesetz: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.

"Alleinfutter kann es nicht geben"

Aus den Futtermitteldefinitionen und den gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich nicht nur für die Futtermittelhersteller und Tierbesitzer Konsequenzen, sondern auch für den Gesetzgeber, sprich Staat oder Staatengemeinschaften. Für den Halter und Züchter liegt die Situation klar auf der Hand. Er ist das letzte Glied in der langen Handlungskette und für alles verantwortlich hinsichtlich der Gesundheit seines Tieres. Er muss entscheiden, welche Nahrung einer artgerechten Tierernährung entspricht. Dabei verlässt er sich natürlich auf die Aussagen der Futtermittelindustrie. Diese bietet zu einem hohen Teil Alleinfutter an. Da ein Alleinfutter laut Gesetzeslage allein den Nahrungsbedarf der Tiere decken muss, fühlt sich der Tierhalter auf der sicheren Seite. Doch die Praxis sieht oft ganz anders aus.
Die Geschäftsführung des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) Deutschlands führt zu Alleinfutter aus: "Ein Alleinfutter gemäß der futtermittelrechtlichen Definition kann es nicht geben. Ein solches Futter müsste alle Nähr- und Wirkstoffe in einem dem Bedarf des jeweiligen Tiers entsprechenden Mengenverhältnis enthalten.... In Bezug auf die sonstigen Nähr- und Wirkstoffe gibt es eine ständige Diskussion über den tatsächlichen Bedarf. Diese Diskussion ist letztlich sinnlos, da es zwar standardisiertes Futter, jedoch - glücklicherweise - keine Standardkatze und keinen Standardhund gibt."
Wenn der ZZF aussagt, dass es kein Alleinfutter geben kann, stellt sich die Frage, weshalb ein Großteil der Hunde und Katzen, aber auch andere Heim- und Nutztiere mit diesem Futter allein versorgt werden. Die Aussage des ZZF bedeutet, dass gegen geltendes Recht verstoßen wird, weil durch Alleinfutter die Gesundheit der Tiere nicht garantiert werden kann.

Staatliche Daumenschrauben

Eine besondere Brisanz birgt in diesem Zusammenhang die Futtermittelverordnung bei Mischfuttermitteln für Hunde und Katzen. Während generell kein Alleinfutter für Tiere vorgeschrieben ist, gilt dies nicht für Hunde und Katzen. Mischfutter für Hunde und Katzen müssen laut Futtermittelverordnung als Alleinfutter deklariert werden. Auch dazu äußert sich die Geschäftsführung des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe: "Das Futtermittelrecht zwingt die Hersteller, denen dieses Problem sehr wohl bewusst ist und die deshalb ja auch Ergänzungsfuttermittel anbieten, den unzutreffenden Begriff "Alleinfutter" für die vorgeschriebene Deklaration zu benutzen. Man würde nicht nur unter Tierschutzaspekten viel lieber einen Begriff verwenden, der auf die Notwendigkeit zur Ergänzung deutlich hinweist, beispielsweise den Begriff "Hauptfutter" ... Wir haben es hier also wieder einmal mit einem Beispiel für die relativ häufige Parallelität von Tierschutz und Kommerz zu tun und müssen bedauernd zur Kenntnis nehmen, dass rechtliche Bestimmungen im Wege stehen. Das Futtermittelrecht beinhaltet insofern einen gravierenden Widerspruch in sich selbst."
Auf der Basis dieser Aussage wird deutlich, dass Hersteller von Hunde- und Katzenfutter staatlicherseits gezwungen werden, den irreführenden Begriff "Alleinfutter" zu benutzen.

Ministerielle Klimmzüge

Was sagt das zuständige Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft dazu? Aus dem zuständigen Referat 324, "Tierernährung, Futtermittel", kommt folgende Antwort: "... Es liegt in der Natur der Sache, dass der Nahrungsbedarf der Tiere jeweils nur nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft beurteilt werden kann."
Diese Erläuterung ist ein Eingeständnis, dass man trotz Erkennens der Alleinfutterproblematik nichts zu unternehmen gedenkt. Mit dem Ausdruck "aktueller Stand der Wissenschaft" kann man alles und nichts zu jeder Zeit rechtfertigen. "Aktueller Stand der Wissenschaft" bedeutet, das Futter hinkt permanent hinter den neu gewonnenen Erkenntnissen der Wissenschaft hinterher und muss ständig nachgebessert werden. Gerade diese Tatsache ist bereits Grund genug und Beweis, dass es Alleinfutter nicht geben kann, weil es, wie der ZZF richtig festgestellt hat und vom Ministerium bestätigt wird, nicht in der Lage ist, den Bedarf der Tiere zu decken. Was ist ein Alleinfutter wert, das vor 20 Jahren als das Nonplusultra dargestellt wurde, aber heute nicht mehr existiert, weil es den neuen Erkenntnissen der Wissenschaft nicht entspricht? Selbst ein Marktführer bestätigt zu Alleinfuttermitteln noch erheblichen Forschungsbedarf. Besteht hier nicht akuter Handlungsbedarf für den Staat, Alleinfutter aus dem Gesetz zu streichen, um die Tiergesundheit durch Mischfutter, das durch weitere Futterkomponenten ergänzt wird, sicherzustellen?

Kein Alleinfutter für Menschen möglich

Wenn Alleinfutter auch nur einen einzigen Stoff nicht enthält, der notwendig ist, um die Gesundheit der Tiere zu garantieren, kann es kein Alleinfutter sein. Mehr noch: Alle Stoffe, die lebenswichtig sind und die Lebensqualität des Tieres in jedem unterschiedlichen Alter und in jedem Verwendungszweck garantieren, müssen in der richtigen Menge vorhanden sein, weil ansonsten u. a. ein Verstoß gegen § 1.2 Futtermittelgesetz vorliegt. Ein Futter, das nicht hält, was es vorgibt, ist eine Irreführung, und Irreführung ist eine Täuschung des Verbrauchers. Verbrauchertäuschung verbietet das Gesetz.
Ein Beispiel in diesem Zusammenhang: Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat hinsichtlich der Ernährungsbedarfsnormen Richtlinienkompetenz. Diese Gesellschaft erweckt zuweilen den Eindruck, dass sie dem aktuellen Stand der Wissenschaft hinterherhinkt. Umso brisanter wird deren Aussage zu einer Anfrage zu "Alleinfutter-Pellets für Menschen". Die DGE sagt zu Recht, dass es Alleinfutter-Pellets für Menschen nicht geben kann, weil darin u. a. die für ein langes und gesundes Leben notwendigen sekundären Pflanzenstoffe fehlen. Daraus wird ersichtlich, dass eine ganze Gruppe an wesentlichen Stoffen im Alleinfutter nicht enthalten ist. Um bei Tieren von Alleinfutter zu sprechen, müssten die Futterherstellung und die Kenntnisse über die Bedarfswerte im Tiersektor besser sein als im menschlichen Bereich. Das ist nicht der Fall.

Hochwertiges Futter ohne Menadion*

Bei den Vitaminen und Mineralstoffen weiß man für viele Tierarten nicht, wie ihr Bedarf ist, man weiß dieses noch nicht einmal gesichert beim bestens untersuchten Säuger der Welt, dem Menschen.
Anscheinend hat man beim Tierfutter jedoch erkannt, dass es zu wenige natürliche Stoffe enthält, um ständig vorkommende Blutungen im Körper zu unterbinden. In der Natur sichert den Blutungsstop das Vitamin K1. Statt eines Vitamin-K1-Zusatzes oder vitamin-K1-reicher Ausgangsstoffe mischt man Menadion, ein Laborprodukt, das es in der Natur nicht gibt, ins Futter, um die Blutgerinnung sicherzustellen. Dieser Zusatz ist billiger als Vitamin K1, hat aber toxische Nebenwirkungen, die bei Menschenbabies zu Dauerschäden und Todesfällen führten.
Zudem erfüllt Vitamin K1 im Organismus zahlreiche Stoffwechselfunktionen, die Menadion nicht erfüllt. Durch die Beigabe von Menadion gesteht der entsprechende Futtermittelhersteller ein, dass der Vitamin K-Gehalt des Futters nicht so ist, wie er sein müsste. Es stellt sich deshalb die berechtigte Frage, ob ein solches Futter artgerecht ist. Des Weiteren bestätigen wissenschaftliche Erkenntnisse, dass Menadion Schäden verursacht. Solche Stoffe sind laut Futtermittelgesetz nicht zulässig!
Ein hochwertiges Futter kommt ohne Menadion aus, schreibt die "Hundezeitung" in ihrem Artikel "Futter-Wahrheiten und neue Studie" und weist zugleich darauf hin, dass bestimmte Fertigfuttersorten sogar eine Magendrehung verursachen können.
Die Mitteilung erlaubt den Schluss, dass alle Futterstoffe mit Menadion nicht hochwertig sind und man mit der Zugabe oder Nichtzugabe dieses Zusatzstoffes einen entsprechenden Indikator für die qualitative Werteinstufung des Futters zur Hand hat!
Nicht zuletzt bekommt die Menadionproblematik besondere Brisanz im menschlichen Ernährungssektor, weil Nutztiere Menadion im Fleisch ablagern, ebenso in Eiern und Milch. Dadurch fließt in den menschlichen Ernährungskreislauf Menadion ein. Hier ist Menadion jedoch nicht zugelassen, de facto verboten. Das Futtermittelgesetz schreibt dazu unter § 3.1a: Es ist verboten, Futtermittel derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verfütterung geeignet sind, die Qualität der von Nutztieren gewonnenen Erzeugnisse, insbesondere im Hinblick auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit, zu beeinträchtigen. Das zuständige Bundesministerium schweigt inhaltlich zu dieser Thematik auf der Abteilungsebene "Lebensmittelsicherheit" beharrlich!
Dass nicht nur Vitamin K1 im Futter fehlt, zeigt die Palette an extern zugeführten Vitaminen. Dieses verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass z.B. Hundefutter im Verarbeitungszyklus bis zu 250 Grad Celsius, und das phasenweise für längere Zeit, ausgesetzt wird, wie die bereits zitierte Dr. Biber ausführt. Der Mensch stirbt bei 42 Grad Celsius Fieber, weil sich hier temperatursensible Proteinstrukturen in jeglicher Richtung auflösen. Wie wertvoll oder wertlos entsprechend hoch erhitztes Futter ist, kann sich jeder selbst ausrechnen und sich die Frage stellen: Kann es Alleinfutter geben, das den Bedarf eines Tieres komplett sicherstellt?

* Menadion = Vitamin K3

Aminosäuren-Problematik

Interessant ist auch die Aminosäurenzusammensetzung des Futters. Aminosäuren, die Bausteine der Eiweiße, kommen in zwei chemischen Formen vor, der L- und der D-Form. In tierischen Geweben liegen die Aminosäuren in der L-Form vor. Künstlich gewonnene Aminosäuren sind in einer D- oder bestenfalls DL-Form vorhanden. Fütterungstechnisch stellt sich die Frage, inwieweit der lebende Organismus D-Formen nutzen kann.
Bei Geflügel liegen entsprechende Untersuchungen vor. Einige D-Formen können nur sehr gering genutzt werden. Bei anderen ist die Verwertbarkeit leicht bis bedeutend besser, sie erreichen aber häufig nicht die Wirkungsweise der natürlichen L-Formen. Die geringe Wirkung ist besonders bei der Aminosäure Lysin gravierend, weil diese Aminosäure limitierend im Futter des Geflügels wirkt.
Futtermittel, die eines Aminosäurezusatzes bedürfen, zeigen, dass sie Defizite haben und nicht dem Alleinfutteranspruch entsprechen, sondern künstlich nachgebessert werden müssen - und das zuweilen mit minderwertigeren Produkten im Vergleich zu den natürlichen.
Bei Hunden kommt hinzu, dass ihre natürliche Fleischnahrung oftmals durch große (billigere) Anteile an Getreide und anderen pflanzlichen Produkten ersetzt wird, wobei ein Wolf, dessen Verdauungssystem der Hund heute noch hat, kein Getreide frisst, bestenfalls Beeren. Durch hohe Getreidegaben kann es laut der bereits zitierten Autorin Dr. Biber zu Ungleichgewichten in der Verdauung kommen.
Ist solches Futter artgerecht? Wohl kaum, denn Futter, das verdauungsmäßige Ungleichgewichte nach sich zieht, erfüllt nicht das Kriterium, die Gesundheit des Tieres nicht zu beeinträchtigen.

Tierschutz und Futtermittelbranche

Der deutsche Tierschutzbund führt an, dass 1998 von der Stiftung Warentest durchgeführte Prüfungen von Alleinfuttermitteln für Hunde ein zufriedenstellendes Ergebnis brachten und nur ein Futter mangelhaft war. Zu beachten ist, dass bei solchen Tests nicht das Alleinfutter als solches hinterfragt wird, sondern nur die Inhaltsstoffe hinsichtlich der Deklarierung etc.. Das Ergebnis war laut Tierschutzbund nicht "sehr gut" oder "gut", sondern nur "zufriedenstellend". Das sagt bereits einiges.
Einiges sagt auch, dass Tierschutzvereine, die Hunde vermitteln, von der Futtermittelindustrie sogenannte Startsets bekommen, die an Hundehalter, die ein Tier aus dem Tierheim übernehmen, weitergegeben werden und so den Eindruck erzeugen, eine artgerechte Fütterung zu bieten. Tierheime bekommen auch Autos von der Futtermittelindustrie geschenkt, damit sie ihrer öffentlichkeitswirksamen Arbeit besser nachkommen können. Bundesministerin Künast dankt für einen derartigen verantwortungsbewussten Einsatz im Tierschutz und für die Sicherstellung der Tiergesundheit. Ob Frau Bundesministerin Pressemeldungen über Tierversuche bei Futtermittelherstellern gelesen hat, die jegliche moralische Verpflichtung dem Mitlebewesen Tier gegenüber vermissen lassen, ist nicht bekannt.

Tierärztliche Hilfestellung zuweilen unbrauchbar

Den Defiziten im Alleinfutterbereich kann schon aufgrund der wenigen aufgeführten Beispiele sicherlich nicht argumentativ widersprochen werden. Die Tierärzteschaft müsste deshalb eigentlich Sturm gegen das Alleinfutter laufen. Ihr oberstes Ziel müsste es sein, die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten, auch wenn böse Zungen sicherlich ungerechtfertigt behaupten, dass sie nur ein Interesse am Geschäft mit kranken Tieren hat. Angesprochen auf Alleinfutterprobleme bei Hunden stellt der Bundesverband Praktischer Tierärzte zu Alleinfutter fest: "Grundsätzlich könnte es auch für Menschen ein Alleinfutter geben, mit dem man sich ernähren könnte, wäre da nicht der Wunsch nach unterschiedlichem Geschmack, appetitlichem Aussehen, verschiedener Konsistenz etc.. Schauen Sie sich doch einmal die Babynahrung an. Bei dieser handelt es sich um nichts anderes als um ein Alleinfutter."
Dass Preßfutter als Alleinnahrung für Menschen nicht möglich ist, hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung bereits dargelegt. Auch ein angefragter Babykosthersteller weist derartige Unterstellungen von sich. So schreibt Hipp: "Um eine sinnvolle gemischte Ernährung zu gewährleisten, sollten die Produkte sinnvoll kombiniert werden." Hipp hat dazu extra einen Ernährungsplan entwickelt.
Somit hinken die tierärztlichen Aussagen zu Alleinfutter und Babynahrung nicht nur gewaltig, sondern verraten auch noch große Wissensmängel. Da sind tierärztliche Universitäten schon effektiver: Zu einem allein zu verabreichenden Papageien-Handaufzuchtsfutter amerikanischen Ursprungs schreibt die Tierärztliche Hochschule Hannover: "Die Rohnährstoffgehalte sowie die Mengenelementgehalte entsprechen den üblichen Empfehlungen für Alleinfutter für wachsende Hühnerküken." Weiter ist bekannt, dass es auch für die Vitamine bei Papageien keine Bedarfswerte, sondern nur Empfehlungen und Schätzwerte gibt.
Deshalb wundert es nicht mehr, dass eine frühere Dozentin des tierärztlichen Instituts der Universität München zu der Feststellung kommt, dass bei verschiedenen Züchtern, die dieses Handaufzuchtfutter aus verschiedenen Chargen verfütterten, Todesfälle bei Tieren auftraten. Bei Untersuchungen an der Tierärztlichen Hochschule Hannover bei Wellensittichen führte entsprechendes Futter zu Todesfällen, nicht aber bei anders gefütterten Kontrollgruppen. Hier stellt sich die Frage, was ein Alleinfutter wert ist, wenn es als Alleinfutter für bestimmte Tiere ausgewiesen wird, obwohl der Bedarf dieser Tiere nicht bekannt ist, sondern lediglich geschätzt wird?
Wie ist ein solches Futter aus futtermittelrechtlicher Sicht zu bewerten, wonach Futter die Gesundheit von Tieren nicht beeinträchtigen darf? Zu Ziervögeln schreibt Dr. Kummmerfeld (Tierärztliche Hochschule Hannover) im "Buch vom Tierschutz": "Die aus der Nutz- und Masttierhaltung übernommene Pelletfütterung ist daher weder tier- noch verhaltensgerecht." Pelletfütterung wird jedoch bei Papageien und anderen Heimtieren praktiziert!

Zahnschäden sind akut

Katzen würden eine bestimmte Futtermarke kaufen. Das ist ein gängiger Slogan in der Werbung für Katzenfutter. Das Unternehmen behauptet, dass 75 Prozent bei einer Befragung auf das per Slogan beworbene BioFutter zurückgreifen würden. Diese Absichtserklärung ist zwar nicht gleichzusetzen mit dem Kauf eines Fertigfutters, aber man kann davon ausgehen, dass die Befragten Fertigfutter verfüttern, sonst wären sie ja nicht bereit, auf das beworbene Produkt umzusteigen.
Interessant dazu ist die Mitteilung eines Futtermittelherstellers im Zoofachhandel-Magazin "TREFF". Die Firma führt aus: "Aktuellen Untersuchungen zufolge leiden zirka 75 % aller Katzen, die älter als drei Jahre sind, unter Erkrankungen des Gebisses." Um dem entgegenzuwirken, wird ein spezielles Futter mit integrierter Zahnpflege vorgestellt. Ein logischer Rückschluss wäre, dass mit Alleinfutter ernährte Katzen Zahnprobleme bekommen.
Wenn dem so ist, und 75 % sind eine nicht weg zu debattierende Menge, bedeutete dieses, dass Alleinfutter die Gesundheit der Katzen beeinträchtigt. Das wäre laut Gesetz verboten. Auch Hunde wurden nicht vergessen, nur dass dort 85 % laut einem Untersuchungsergebnis an Zahnproblemen leiden. Passend dazu führt die Tierärztin und Gesundheitsexpertin Dr. Biber aus: "Die Firmen versprechen sich weitere große Wachstumschancen durch Diätfutter und Functional Food, d. h. allerlei Zusatzpräparate, mit denen die Schäden der Industrienahrung wieder behoben werden sollen."
Inzwischen laufen bereits Informationsaktionen, dass es wegen des wachsenden Gesundheitsbewusstseins Futtermittel mit 95 % Inhalt aus biologischer Landwirtschaft gibt, das als besonders hochwertig eingestuft wird. Dies erlaubt den Rückschluss, dass konventionelles Fertigfutter für Halter mit geringerem Gesundheitsbewusstsein ist und nicht als besonders hochwertig eingestuft wird. Bestimmte Futtermittelhersteller empfehlen, obwohl bekannt ist, dass abwechslungsreich gefüttert werden sollte, ausschließlich ihre Produkte zu verfüttern und konsequent bei Alleinfutter zu bleiben. Zugleich schüren sie Ängste, warnen vor sonstigem "Zufüttern" und verweisen auf "Rationsberechnungen", für die ein "Hochschulstudium" nötig sei.
Man fragt sich angesichts solcher Panikmache, wie es Haushunden und anderen Haustieren möglich war, Jahrtausende ohne Industriefutter zu überleben. Dazu passt bestens die Aussage des Generalimporteurs eines bekannten Futtermittelherstellers in "WUFF - Das Hundemagazin": "Dennoch ist es Tatsache, dass heute immer mehr Hunde Probleme mit der Verdauung haben, unter Allergien leiden (fast die Hälfte aller beim Tierarzt vorgestellten Hunde) und Probleme mit den Gelenken oft zu großen Schmerzen führen ...".

Alleinfutter kann nicht genügen

Der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Tierschutzbundes bringt es durch Frau Dr. Sabine Gosch auf den Punkt: "Der Deutsche Tierschutzbund und ebenso die Tierärzteschaft raten allen Tierbesitzern, ihren Hunden, Katzen und Heimtieren nicht ausschließlich Alleinfutter zu verabreichen, sondern abwechslungsreich zu füttern .... Sicherlich gibt es schwarze Schafe unter den Futtermittelherstellern, die eine ausschließliche Fütterung ihres Alleinfutters empfehlen, aber ein dazu befragter Tierarzt wird dies sicher richtig stellen."
Wenn ein Alleinfutter aus unterschiedlichsten Gründen nicht den futtermittelrechtlichen Vorgaben entspricht, ist es kein "Alleinfutter". Schon der Hinweis, dass Alleinfutter immer nur nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft beurteilt werden kann, bedeutet, dass es unmöglich ist, ein Alleinfutter herzustellen, weil sich die Wissenschaft ständig weiterentwickelt und das heutige Alleinfutter morgen keines mehr ist. Zudem liegen für verschiedene Inhaltsstoffe oftmals keine Bedarfswerte, sondern nur Schätzwerte oder Empfehlungen vor. Aus diesem Grund kann es nur eine einzige Konsequenz geben: Der Begriff Alleinfutter ist aus der Gesetzgebung zu streichen und durch Misch- bzw. Ergänzungsfutter zu ersetzen, damit für alle Haus- und Heimtiere eine abwechslungsreiche Kost gefüttert werden kann und durch den Begriff Alleinfutter beim Verbraucher nicht der irreführende Eindruck entsteht, diese Futtermittel würden den Nähr- und Wirkungsbedarf eines Tieres allein decken. Schon die wenigen angeführten Beispiele zeigen, dass dies nicht der Fall ist. Futtermittel, die Verbraucher täuschen und Tiere schädigen können, weil sie gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, dürfen weder hergestellt noch verkauft werden. Der momentane Wissensstand lässt nur eine einzige Konsequenz zu:
Verbot von "Alleinfuttermitteln". Zuständig hierfür ist das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft.

 

Michael von Lüttwitz und Peter Grunert

 Geflügel-Börse 22/2003

 

Keine Kommentare

Kommentar hinterlassen

Als Antwort auf Some User

Dieses Formular ist durch Aimy Captcha-Less Form Guard geschützt